Außergerichtliches Mahnverfahren


Zunächst versuchen wir, uns in Ihrem Interesse mit dem Schuldner zu einigen.


Unser erstes Mahnschreiben ist freundlich im Ton, aber konsequent in der Sache. Die Erfahrung zeigt, dass  die Schuldner bereits zahlen, wenn sie feststellen, dass die Forderung an uns abgegeben wurde. Dem Schuldner wird bewußt gemacht, dass ihm bei Nichtleistung die Meldung an die SCHUFA und der CREDITREFORM drohen. Einher geht dies mit einer Herabstufung seiner Bonität.


Unser außergerichtlicher Forderungseinzug beinhaltet auch ein zeitnahes Telefoninkasso. Dies wird durch branchenspezifisch gesteuerte Inkassomaßnahmen abhängig von der Höhe der Forderung ergänzt. Um Ihren Kunden zur Zahlung zu bewegen, schöpfen wir hierbei alle rechtlichen Möglichkeiten aus.

Falls erfolgversprechend, wird nach intensivem Kontakt mit dem Schuldner ein Zahlungsplan unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Schuldners erarbeitet.   Die                                                                                                   Einhaltung des Zahlungsplans wird strikt überwacht.


Wenn alle außergerichtlichen Maßnahmen zu keinem Zahlungseingang führen, werden gerichtliche Schritte notwendig. Im Vorfeld wägen wir die weitere Vorgehensweise unter Berücksichtigung der zu erwartenden  Erfolgschancen ab. Die weiteren Schritte erfolgen dann in Absprache mit Ihnen.


In dem Mahnverfahren wird dann ein Schuldtitel erwirkt, mit dem vollstreckt werden kann. Die Erwirkung eines Schuldtitels verhindert die Verjährung Ihres Anspruchs.


Sollte sich im Verfahren herausstellen, dass es sich bei Ihrer Forderung doch um ein streitiges Verfahren handelt (der Schuldner legt z.B. Widerspruch auf den Mahnbescheid hin ein), so führen  – nach Rücksprache –  unsere Vertragsanwälte das anstehende Prozessverfahren für Sie durch.


Sofort nach Titulierung der Forderung werden unverzüglich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis hin zum Auftrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet. Auch die Offenlegung von Gehaltsabtretungen oder die Inanspruchnahme von Bürgen und Drittschuldnern umfasst unser Leistungsspektrum.







Unsere Hausanschrift:

 

FINKASSO

Inhaber Marcus Fischer

Winkelreuth 13, 91301 Forchheim


Postanschrift:

Postfach 1333

91294 Forchheim


 Tel.:           09191 / 1752000

Fax:           0700 / 346 52776

MOBIL:   0173 /  386  0668      

 


Aufsichtsbehörde:


Das Inkassobüro ist zugelassen von dem Landgerichtspräsidenten des Landgerichtes Bamberg






 Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister unter der Nummer 371-BA   Reg.II 105